Info über den Ablauf der ZuchtZulassungsPrüfung (ZZP)
Ganz WICHTIG und bitte unbedingt mitnehmen:
- Original-Ahnentafel Ihres Hundes
- Kopie der Zahlungsbestätigung. Die Gebühren sind beim Zuchtwart oder dem Gebührenreglement zu erfahren.
Die genaue Wegbeschreibung und einen Plan, wie Sie zum Durchführungsort unserer ZZP kommen, finden Sie jeweils auf unserer Webseite oder ist bei unserem Zuchtwart zu erfahren. Beim Eingang oder dem Clubhaus ist der Zeitplan angeschlagen.
Die Kör-Verhaltensbeurteilung besteht aus zwei Teilen:
- SKG-Ausstellungsrichter beurteilen das Exterieur mit Gangwerk
- SKG-Wesensrichter beurteilen das Verhalten in friedlicher Situation
Bei der Verhaltensbeurteilung werden Sie zuerst befragt über Alter, gegenwärtige Lebensbedingungen und Haltungsverhältnisse Ihres Hundes.
Im praktischen Teil wird im ersten Teil die Beziehung des Hundes zum Halter und zu Fremdpersonen geprüft.
Im zweiten Teil das Verhalten gegenüber optischen, taktilen und akustischen Einflüssen.
Im dritten Teil wird noch die Hetzfreude getestet, sofern der Hund noch keine Renn- oder Coursinglizenz besitzt.
Wichtig für alle Teilnehmer an dieser Verhaltensbeurteilung:
- Der Hund sollte im eingezäunten Gelände freigelassen werden.
- Im eingezäunten Gelände, wo die Verhaltensbeurteilung stattfindet, dürfen sich keine anderen Hunde aufhalten.
- Teilnehmer und Zuschauer sollten sich nur am Rande vom Gelände in der Nähe des Ein- / Ausgans aufhalten. Bitte keine „Gutzis“ in den Taschen dabei haben, auch die Vorführer nicht !
- Wenn der Besitzer mit dem zu prüfenden Hund im Gelände ist, sollten sich dem Hund bekannte Personen (Familienmitglieder) ausserhalb vom eingezäunten Gelände aufhalten, sonst lässt sich der Hund ev. ablenken.
- Bitte die Hunde gemäss dem Zeitplan recht- respektive frühzeitig und versäubert bereithalten, da Zeitverschiebungen jederzeit möglich sind.
- Für das Verhalten gegenüber Fremdpersonen, benötigen wir Personen die uns dabei helfen, aber den zu prüfenden Hund nicht näher kennen. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Abbruchkriterien der Kör-Verhaltensbeurteilung:
– Ausgeprägte Ängstlichkeit, Ausbrechen und Flucht (gleichzeitig Zuchtausschluss)
– Ausgeprägtes Aggressionsverhalten sowie Schreckhaftigkeit (gleichzeitig Zuchtausschluss)
– Verletzung während der KVB (gleichzeitig Zurückstellung)
– Massive Ablenkung (gleichzeitig Zurückstellung)
Zurückweisung / Zurückstellung:
– Offensichtliche Hinweise auf akute Erkrankung oder Verletzung
– „falsche“ Vorführperson
– Unreife
– Fragliche Identität
Läufige Hündinnen werden am Schluss der KVB geprüft.
Weder der SCOW noch der WR haften bei Schäden durch Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen oder Tod, usw. Der Teilnehmer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.